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Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels 1. Geltung Diese Vorschriften regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel, welches von der Ahlden Edelmetalle GmbH veranstaltet wird. Durch die Teilnahme an der Verlosung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Weiterhin müssen die Formularfelder vollständig ausgefüllt und korrekte Daten angegeben werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Ahlden Edelmetalle GmbH und deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen, mehrfache Teilnahme führt zum Ausschluss. 3. Datenschutz Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Gewinnspiele erhoben, gespeichert und genutzt werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. 4. Benachrichtigung der Gewinner Die Gewinner werden telefonisch über den Gewinn informiert. 5. Verlosung Die Verlosung wird abhängig von der Aktion entweder selbsttätig oder in Kooperation mit Partnern durchgeführt und findet nur innerhalb Deutschlands statt. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die alle Felder vollständig ausgefüllt haben. Unter allen Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Kann ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nicht benachrichtigt werden, verfällt der Gewinn und wird einem anderen Teilnehmer zugutekommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 6. Haftung Edelmetalle Ahlden haftet weder für die fehlerhafte Übermittlung von Daten noch für den Verlust von Daten, sofern diese durch Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen verursacht werden, an denen Ahlden Edelmetalle kein Verschulden trifft. Im Übrigen haftet Ahlden Edelmetalle nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen. |
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